Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 26 U 1/22

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 13.12.2021 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer – Einzelrichterin – des Landgerichts Wuppertal (3 O 401/15) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Streitwert für das Berufungsverfahren: 49.431,35 €.


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