Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 15 W 545/88

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.

Die Beschwerde der Beteiligten zu 4) vom 18. August 1988 gegen den Beschluß des Amtsgerichts Bielefeld - Rechtspflegerin - vom 18. August 1988 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligte zu 4) hat die Kosten der Verfahren der ersten und der weiteren Beschwerde zu tragen, deren Gegenstandswerte auf je 8.000,-- DM festgesetzt werden.


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