Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 27 U 125/99

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten und die Anschlußberufung der Klägerin wird - unter Zurückweisung des jeweils wei-tergehenden Rechtsmittels - das am 30. Juni 1999 ver-kün-dete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn abgeändert und so neu gefaßt.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 18.286,72 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 15. Januar 1998 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des ersten Rechtszuges werden der Klägerin zu 40 % und dem Beklagten zu 60 % auferlegt.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu 14 % und der Beklagte zu 86 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Urteilsbeschwer übersteigt für keine der Parteien 60.000,00 DM.


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