Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 28 U 17/08

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird – unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen – das am 23. November 2007 verkündete Ur-teil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.596,77 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10. August 2007 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Klägerin zu 89 % und die Be-klagte zu 11 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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Zitiert von

Urteil vom Landgericht Köln - 2 O 74/17
8. November 2018
2 O 74/17 8. November 2018

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