Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 12 U 13/13

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 22.11.2012 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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Zitiert von

Endurteil vom Oberlandesgericht München - 38 Sch 65/21 WG
3. März 2023
38 Sch 65/21 WG 3. März 2023

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