Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 19 U 24/13

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 5. Februar 2013 verkündete Teil- und Grundurteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Siegen wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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