Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 UF 192/13

Tenor

I.

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der am 06.08.2013 verkündete Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Herne teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Unterhaltsantrag der Antragstellerin wird insgesamt zurückgewiesen.

II.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

III.

Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.592,00 EUR festgesetzt.


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