Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 WF 258/20

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Recklinghausen vom 30.10.2020 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen dem Kindesvater zur Last.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.500,00 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen