Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 11 U 127/21

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 29.06.2021 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg (Az.: I-5 O 63/19) wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger dürfen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern die Beklagte vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.


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