Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 11 U 71/22

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 14.04.2022 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Essen teilweise abgeändert.

Das beklagte Land wird verurteilt, an die Klägerin 40,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.09.2021 sowie 93,42 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen.

Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen zu 98 % die Klägerin und zu 2 % das beklagte Land.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen