Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 13 U 208/03

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 25. September 2003 - 1 O 193/03 - wird zurückgewiesen.

Die Kläger haben auch die Kosten der Berufung zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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