Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 U 229/05

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 18.11.2005 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 28 O 322/04 – wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat auch die Kosten der Berufung zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Hö-he von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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Zitiert von

Urteil vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (10. Senat) - 10 A 10446/24.OVG
9. Mai 2025
10 A 10446/24.OVG 9. Mai 2025

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