Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 7 U 188/09

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Zwischenurteil des Landgerichtes Köln vom 05.11.2009 – 29 O 248/08 – abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.


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