Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 21 W 1/14

Tenor

Auf die sofortigen Beschwerden  der Beklagten wird ihnen unter teilweiser Abänderung des Beschlusses des Landgerichts Aachen vom 18.10.2013 - 9 O 310/13 - zu den Bedingungen der angefochtenen Entscheidung Prozesskostenhilfe im vollen Umfang ihrer Rechtsverteidigung gewährt.


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