Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 19 W 15/15

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss der 13. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 18.3.2015 (13 O 268/14) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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