Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 1 U 2/15

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 9. Dezember 2014 – 15 O 220/14 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

              4. Die Revision wird nicht zugelassen.


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