Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 12 U 191/16

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 3. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Bonn vom 21.10.2016 zum Az. 3 O 159/16 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger jeweils zur Hälfte.

Das angegriffene Urteil und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird wie folgt festgesetzt:

bis zum 01.10.2017                            95.404,27 EUR

02.10.-06.12.2017                       bis 140.000,00 EUR

ab dem 07.12.2017                             23.694,53 EUR

Die Revision wird zugelassen.


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