Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 10 WF 16/24

Tenor

Auf die Beschwerde der Kindesmutter wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Aachen vom 21.12.2023 – 220 F 300/23 - aufgehoben.

Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten des Beschwerdeverfahrens findet nicht statt.

Wert des Beschwerdeverfahrens: 4.000,00 €

(§§ 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG)


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