Urteil vom Unknown court - 22 D 263/21.AK

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat und das Verfahren in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt worden ist.

Im Übrigen wird die Nebenbestimmung Nr. III. E) 5. des Genehmigungsbescheides vom 27. Mai 2021 aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 30 % und der Beklagte zu 70 %.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn der jeweilige Vollstreckungsgläubiger nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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