Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 8 K 2366/10

Tenor

Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides vom 30. November 2010 verurteilt, den Klägern Zugang zu den vollständigen Unterlagen über die in den Jahren 2006 und 2009 betreffend das Grundstück "G.---straße 65" in E. durchgeführten Kanal-TV-Untersuchungen zu gewähren.

Die Beklagte und die Beigeladene tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Kläger jeweils zur Hälfte. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beigeladene und die Beklagte jeweils selbst.

Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckungsschuldner können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.


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