Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 21 K 3160/12

Tenor

Die Bescheide der Beklagten vom 02.03.2012 und vom 07.05.2012 werden aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen