Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 6 K 1400/18

Tenor

Die Klage wird auf Kosten des Klägers abgewiesen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18

">Der Einzelrichter ist nach § 6 VwGO zur Entscheidung berufen. Diese konnte mit Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung ergehen, § 101 Abs. 2 VwGO.

19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32

atzLinks">Soweit der Kläger Gefahren sieht, falls er weitere Stellplätze in Hausnähe auf seinem Grundstück errichtet, können diese lediglich künftigen und unsicheren baulichen Änderungen keine Auswirkungen auf die derzeitige Gefahrenlage haben, die allerdings für die gerichtliche Entscheidung zugrunde zu legen ist.

33 ="absatzRechts">34 35 36 ="absatzRechts">37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen