Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 14 K 6393/05

Tenor

Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Beklagte verurteilt,

an den Kläger 269.240,48 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz aus 252.340,20 EUR ab dem 16.02.2005 sowie aus weiteren 16.900,28 EUR ab Rechtshängigkeit zu zahlen und

den Kläger von den Verbindlichkeiten in Höhe von 3.293,70 EUR gegenüber den Rechtsanwälten Vohmann & Kollegen freizustellen.

Von den Kosten des Verfahrens tragen der Kläger 1/10 und die Beklagte 9/10.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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