Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 7 K 7140/15

Tenor

Der Bescheid der Bezirksregierung L. vom 11.11.2015 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleitung in Höhe von 110% des Vollstreckungsbetrages vorläufig vollstreckbar.


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