Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 11 K 2291/06

Tenor

Der Widerspruchsbescheid vom 8.6.2006 wird aufgehoben, soweit darin Mahngebühren und Säumniszuschläge in Höhe von 387,- EUR geltend gemacht werden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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