Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 6 L 398/08

Tenor

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt P. aus S. wird abgelehnt.

2. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

3. Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Anordnungsverfahrens.


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