Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 2 K 2309/22

Tenor

Soweit die Beteiligten das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird festgestellt, dass die Verfügungen unter den Ziffern 1 bis 3 in der Ordnungsverfügung des Beklagten vom 11. Juli 2022 rechtswidrig gewesen sind.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der festzusetzenden Kosten abwenden, falls nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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