Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen
Teil 1Allgemeine Bestimmungen§ 1Anwendungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen§ 3Grundsätze der EntgeltbestimmungTeil 2Methode zur Ermittlung der NetzentgelteAbschnitt 1Kostenartenrechnung§ 4Grundsätze der Netzkostenermittlung§ 5Aufwandsgleiche Kostenpositionen§ 6Kalkulatorische Abschreibungen§ 6aPreisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte§ 7Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung§ 8Kalkulatorische Steuern§ 9Kostenmindernde Erlöse und Erträge§ 10Periodenübergreifende SaldierungAbschnitt 2Kostenstellenrechnung§ 11Grundsätze der Kostenverteilung§ 12KostenstellenAbschnitt 3Kostenträgerrechnung§ 13Grundsätze der Entgeltermittlung§ 14Teilnetze§ 15Ermittlung der Netzentgelte§ 16Verprobung§ 17Änderungen der Netzentgelte§ 18Besondere Regeln für örtliche Verteilernetze§ 19Besondere Regeln für Fernleitungsnetze§ 20Sonderformen der NetznutzungTeil 3VergleichsverfahrenAbschnitt 1Vergleichsverfahren bei kostenorientierter Ermittlung der Netzentgelte§ 21Verfahren§ 22Vergleich§ 23Strukturklassen§ 24Kostenstruktur§ 25Mitteilungspflichten gegenüber der RegulierungsbehördeAbschnitt 2Vergleichsverfahren bei der Ermittlung der Netzentgelte gemäß § 20§ 26Vergleich der FernleitungsnetzbetreiberTeil 4Pflichten der Netzbetreiber§ 27Veröffentlichungspflichten§ 28Dokumentation§ 29Mitteilungen gegenüber der RegulierungsbehördeTeil 5Sonstige Bestimmungen§ 30Festlegungen der Regulierungsbehörde§ 31Ordnungswidrigkeiten§ 32Übergangsregelungen§ 33Inkrafttreten