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StPO § 462 Verfahren bei gerichtlichen Entscheidungen; sofortige Beschwerde

Strafprozeßordnung

(1) Die nach § 450a Abs. 3 Satz 1 und den §§ 458 bis 461 notwendig werdenden gerichtlichen Entscheidungen trifft das Gericht ohne mündliche Verhandlung durch Beschluß. Dies gilt auch für die Wiederverleihung verlorener Fähigkeiten und Rechte (§ 45b des Strafgesetzbuches), die Aufhebung des Vorbehalts der Einziehung und die nachträgliche Anordnung der Einziehung eines Gegenstandes (§ 74f Absatz 1 Satz 4 des Strafgesetzbuches), die nachträgliche Anordnung der Einziehung des Wertersatzes (§ 76 des Strafgesetzbuches) sowie für die Verlängerung der Verjährungsfrist (§ 79b des Strafgesetzbuches).

(2) Vor der Entscheidung sind die Staatsanwaltschaft und der Verurteilte zu hören. Das Gericht kann von der Anhörung des Verurteilten in den Fällen einer Entscheidung nach § 79b des Strafgesetzbuches absehen, wenn infolge bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, daß die Anhörung nicht ausführbar ist.

(3) Der Beschluß ist mit sofortiger Beschwerde anfechtbar. Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluß, der die Unterbrechung der Vollstreckung anordnet, hat aufschiebende Wirkung.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Celle - 1 Ws 30/26
4. März 2026
1 Ws 30/26 4. März 2026
Beschluss vom Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen - 1 Ws 8/26
3. März 2026
1 Ws 8/26 3. März 2026
Beschluss vom Hanseatisches Oberlandesgericht - 1 Ws 8/26
3. März 2026
1 Ws 8/26 3. März 2026
Beschluss vom Landgericht Göttingen - 5 AR 1/26
26. Februar 2026
5 AR 1/26 26. Februar 2026
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 5 StR 606/25
24. Februar 2026
5 StR 606/25 24. Februar 2026
Beschluss vom Oberlandesgericht Celle - 1 Ws 181/25
12. Januar 2026
1 Ws 181/25 12. Januar 2026
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 4 StR 537/25
12. Januar 2026
4 StR 537/25 12. Januar 2026
Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 206 StRR 398/25
7. Januar 2026
206 StRR 398/25 7. Januar 2026
Beschluss vom Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken (1. Strafsenat) - 1 ORs 1 SRs 58/25
15. Dezember 2025
1 ORs 1 SRs 58/25 15. Dezember 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 6 StR 242/25
26. November 2025
6 StR 242/25 26. November 2025