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EGInsO Art 105 Finanztermingeschäfte (Law)
(1) War für Finanzleistungen, die einen Markt- oder Börsenpreis haben, eine bestimmte Zeit oder eine bestimmte Frist vereinbart und tritt die Zeit oder der Ablauf der Frist erst nach der ...
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BewG (XXXX) §§ 105 bis 108 (weggefallen) (Law)
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BrennO 1998 § 105 (Law)
Die Meßuhr sowie beglaubigte ausgebesserte Teile und beglaubigte Ersatzteile sind dem Brennereibesitzer unter amtlichem Verschluß zu übersenden. Der Brennereibesitzer hat den Empfang dem Aufsichtsober...
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GenG § 105 Nachschusspflicht der Mitglieder (Law)
(1) Soweit die Ansprüche der Massegläubiger oder die bei der Schlussverteilung nach § 196 der Insolvenzordnung berücksichtigten Forderungen der Insolvenzgläubiger aus dem vorhandenen Vermögen der Geno...
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LuftPersV § 105 Ersetzbarkeit der Berufsausbildung (Law)
Die in § 104 Abs. 2 geforderte Berufsausbildung kann ersetzt werden a) bei der Prüferlaubnis Klasse 1 durch mindestens zwei Jahr...
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StVZO 2012 (XXXX) Anlage I bis VII (weggefallen) (Law)
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AMG 1976 § 105 (Law)
(1) Fertigarzneimittel, die Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 sind und sich am 1. Januar 1978 im Verkehr befinden, gelten als zugelassen, wenn sie sich am 1. September 1976 im Ver...
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BGB § 105 Nichtigkeit der Willenserklärung (Law)
(1) Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig. (2) Nichtig ist auch eine Willenserklärung, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigke...
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SachenRBerG § 105 Inhalt der Klageschrift (Law)
In der Klageschrift hat sich der Kläger auf den notariellen Vermittlungsvorschlag zu beziehen und darzulegen, ob und in welchen Punkten er eine hiervon abweichende Feststellung begehrt.
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StPO § 105 Verfahren bei der Durchsuchung (Law)
(1) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden. Durchsuc...
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BetrVG § 105 Leitende Angestellte (Law)
Eine beabsichtigte Einstellung oder personelle Veränderung eines in § 5 Abs. 3 genannten leitenden Angestellten ist dem Betriebsrat rechtzeitig mitzuteilen.
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BRAO § 105 Geschäftsverteilung und Geschäftsordnung (Law)
(1) Für die Geschäftsverteilung bei dem Anwaltsgerichtshof gelten die Vorschriften des Zweiten Titels sowie § 70 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes entsprechend. (2) Der Geschäftsgang wi...
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GewO § 105 Freie Gestaltung des Arbeitsvertrages (Law)
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können Abschluss, Inhalt und Form des Arbeitsvertrages frei vereinbaren, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften, Bestimmungen eines anwendbaren Tarifvertrages ode...
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PatAnwO § 105 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft (Law)
Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft in dem Verfahren vor dem Landgericht werden von der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht wahrgenommen, bei dem der Senat für Patentanwaltssachen (§ 86) best...
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ArbGG § 105 Anhörung der Parteien (Law)
(1) Vor der Fällung des Schiedsspruchs sind die Streitparteien zu hören. (2) Die Anhörung erfolgt mündlich. Die Parteien haben persönlich zu erscheinen oder sich durch einen mit schriftliche...
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FamFG § 105 Andere Verfahren (Law)
In anderen Verfahren nach diesem Gesetz sind die deutschen Gerichte zuständig, wenn ein deutsches Gericht örtlich zuständig ist.
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InsO § 105 Teilbare Leistungen (Law)
Sind die geschuldeten Leistungen teilbar und hat der andere Teil die ihm obliegende Leistung zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits teilweise erbracht, so ist er mit dem der Teilleistu...
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ZPO § 105 Vereinfachter Kostenfestsetzungsbeschluss (Law)
(1) Der Festsetzungsbeschluss kann auf das Urteil und die Ausfertigungen gesetzt werden, sofern bei Eingang des Antrags eine Ausfertigung des Urteils noch nicht erteilt ist und eine Verzögerung der Au...
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UrhG § 105 Gerichte für Urheberrechtsstreitsachen (Law)
(1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung Urheberrechtsstreitsachen, für die das Landgericht in erster Instanz oder in der Berufungsinstanz zuständig ist, für die Bezirke meh...
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BÄO § 13 VII Straf- und Bußgeldvorschriften (Law)
Wer die Heilkunde ausübt, solange durch vollziehbare Verfügung das Ruhen der Approbation angeordnet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.