-
BinSchUO2008Anh X § 1.04 Gültigkeitsdauer des Fährzeugnisses (Law)
Die Gültigkeitsdauer des nach den Bestimmungen dieser Verordnung ausgestellten Fährzeugnisses ist nach Anhang II § 2.06, entsprechend den Bestimmungen für Fahrgastschiffe, festzulegen.
-
BinSchUO2008Anh X § 2.08 Landeklappen (Law)
1. Die Festigkeit von Landeklappen muss ihrem Einsatzzweck entsprechen. 2. Die La...
-
BinSchUO2008Anh X § 5.02 Allgemeines (Law)
1. Für Barkassen sind die Anhänge II und III mit den sich aus den nachfolgenden Vorschriften ergebenden Maßgaben anzuwenden. ...
-
BinSchUO2008Anh X § 5.03 Schiffskörper und Schwimmfähigkeit im Leckfall (Law)
1. Bei einer Barkasse muss der wasserdichte Innenboden der Plicht oberhalb der Ebene der größten Einsenkung liegen. Es mus...
-
BinSchUO2008Anh X § 5.04 Stabilität und höchstzulässige Zahl der Fahrgäste (Law)
1. Die sich aus der freien Decksfläche ergebende höchstzulässige Zahl der Fahrgäste ist bei Barkassen nach Anhang II § 15.05 Nr. 2 Buchstabe ...
-
BinSchUO2008Anh X § 8.04 Maximale Zuladung (Law)
...ximale Zuladung entsprechend DIN EN ISO 14946, Ausgabe Dezember 2001 (Personen, Gepäck, Tankinhalte, Ausrüstung) darf 1400 kg nicht überschreiten. Gepäck ist im unteren Bereich der Plicht und der Kajü...
-
BinSchUO2008Anh X § 8.09 Elektrische Anlagen (Law)
Die Anlagen müssen Anhang II Kapitel 9 sinngemäß erfüllen und zusätzlich hierzu für ständige Neigungen des Zeesbootes bis zu 20° ausgelegt sein.
-
BinSchUO2008Anh X § 8.14 Brandbekämpfung (Law)
Es muss mindestens ein tragbarer Feuerlöscher entsprechend DIN EN 3: 1996 (Pulver, Brand-klasse ABC, 6 kg) an Bord vorhanden sein. Er ist gut zugänglich und spritzwassergeschützt außerhalb von Kajüte ...
-
BinSchUO2008Anh X § 9.03 Schiffskörper (Law)
Der Schiffskörper muss aus Stahl oder aus einem hinsichtlich der Festigkeit nach Anhang II § 15.02 Nummer 1 und des Brandschutzes nach Anhang II § 15.11 Nummer 1 gleichwertigen Werkstoff bestehen. Der...
-
BinSchUO2008Anh X § 9.14 Sonstige Ausrüstung (Law)
Anhang II § 10.02 Nummer 1 Satz 1 und 2 Buchstabe a und b Doppelbuchstabe aa sowie Nummer 2 Buchstabe a bis c und e bis i ist anzuwenden. Ein- und Ausstiege müssen ein gefahrloses Begehen an den vorge...
-
BinSchUO2008Anh X § 9.16 Besatzung (Law)
...XI ist nach folgender Maßgabe anzuwenden: 1. Das Taxiboot ist mindestens mit einem Schiffsführer und einem Decksmann zu besetzen. Der Schiffsf...
-
BinSchUO 2008 Anhang X Nationale Sonderbestimmungen (Law)
...xt siehe: BinSchUO2008Anh X)
-
BinSchUO2008Anh X § 4.01 Übergangsbestimmungen für Fähren, die schon in Betrieb sind (Law)
1. Fähren, die den Vorschriften der Kapitel 1 bis 3 nicht entsprechen, müssen den in nachstehender Tabelle und den in den Nummern 2 bis 3 auf...
-
BBauG § 80 Zweck, Anwendungsbereich, Zuständigkeiten (Law)
(1) Die Gemeinde kann eine Umlegung im Sinne des § 45 als vereinfachte Umlegung durchführen, wenn die in § 46 Absatz 1 bezeichneten Voraussetzungen vorliegen und wenn mit der Umlegung led...
-
IRG § 80 Auslieferung deutscher Staatsangehöriger (Law)
(1) Die Auslieferung eines Deutschen zum Zwecke der Strafverfolgung ist nur zulässig, wenn 1. gesichert ist, dass der ersuchende...
-
JGG § 80 Privatklage und Nebenklage (Law)
...xuelle Selbstbestimmung oder nach § 239 Abs. 3, § 239a oder § 239b des Strafgesetzbuchs, durch welches das Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt oder einer solchen Gefahr ausgesetzt worden ...
-
PatAnwO § 80 Ankündigung der Tagesordnung (Law)
(1) Bei der Einberufung der Kammerversammlung ist der Gegenstand, über den Beschluß gefaßt werden soll, anzugeben. (2) Über Gegenstände, deren Verhandlung nicht ordnungsmäßig angekündigt ist...
-
StRSaarEG § 80 Erhebungszeitraum 1959/60 (Law)
(1) Befindet sich bei Ablauf der Übergangszeit die Geschäftsleitung eines Unternehmens oder bei einem Wandergewerbebetrieb der Mittelpunkt der gewerblichen Tätigkeit im Saarland, so umfaß...
-
GewO (XXXX) §§ 72 bis 80 (weggefallen) (Law)
-
EinigVtr Anlage I Kap X C III Anlage I Kapitel X (Law)
(Abschnitt III Nr. 1 und 2 nicht mehr anzuwenden)