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RAG 21 § 12 (Law)
In der Altershilfe für Landwirte werden entsprechend der Veränderung der Renten in der Rentenversicherung der Arbeiter bis zum Jahre 1981 die in § 4 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über eine Altershilfe fü...
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BImSchV 12 2000 § 21 Ordnungswidrigkeiten (Law)
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 62 Absatz 1 Nummer 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. ...
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BinSchUO2008Anh X Inhaltsverzeichnis (Law)
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SGB 12 § 21 Sonderregelung für Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch (Law)
Personen, die nach dem Zweiten Buch als Erwerbsfähige oder als Angehörige dem Grunde nach leistungsberechtigt sind, erhalten keine Leistungen für den Lebensunterhalt. Abweichend von Satz 1 können Pers...
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BinSchUO2008Anh X § 3.07 Bescheinigung (Law)
1. Die Übereinstimmung jeder Seil- und Kettenanlage mit den Anforderungen dieses Kapitels ist im Fährzeugnis zu bescheinigen. ...
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BinSchUO2008Anh X § 4.02 Sonstige Abweichungen (Law)
1. Wenn die Anwendung der in diesem Kapitel genannten Bestimmungen nach Ablauf der Übergangsbestimmungen praktisch schwer ausführbar ist oder...
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BinSchUO2008Anh X § 7.02 Allgemeine Bestimmungen (Law)
...XII sowie III, IV und XI anzuwenden.
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BinSchUO2008Anh X § 8.03 Allgemeine Anforderungen (Law)
...ximal 5 Jahre und ist an Bord mitzuführen sowie der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt vorzulegen. 2. Ein sicherer Einstieg und ...
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BinSchUO2008Anh X § 8.07 Antrieb, Kraftstoffsystem (Law)
1. Im Sinne von Anhang II § 15.07 gelten die Segel als ein Hauptantriebssystem. 2. ...
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BinSchUO2008Anh X § 8.10 Rettungsmittel (Law)
1. An Bord der Zeesboote müssen mindestens zwei Rettungsringe entsprechend Anhang II § 15.09 Nr. 1 vorhanden sein. Sie müssen sich verwendung...
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BinSchUO2008Anh X § 8.11 Schutz vor Überbordfallen und Wiedereinstiegsmittel (Law)
1. An der Außenkante des Decks muss eine Fußleiste von mindestens 0,05 m Höhe vorhanden sein, die den Wasserablauf ermöglicht. Auf den Kajüte...
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BinSchUO2008Anh X § 8.12 Anker- und Schleppausrüstung (Law)
1. Das Zeesboot muss mit zwei Ankern ausgerüstet sein. Ein Anker muss eine Masse von mindestens 25 kg und ein zweiter Anker muss mindestens e...
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BinSchUO2008Anh X § 8.16 Besatzung (Law)
Das Zeesboot ist mindestens mit einem Schiffsführer und einem Decksmann zu besetzen. Der Schiffsführer muss mindestens im Besitz eines modifizierten C1-Patentes sein sowie Segelerfahrung ...
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BinSchUO2008Anh X § 9.04 Schwimmfähigkeit im Leckfall (Law)
Die Schwimmfähigkeit im Leckfall ist rechnerisch nach Maßgabe der Anforderungen der Verordnung über Sportboote und Wassermotorräder oder nach Maßgabe des Anhangs II § 15.03 Nummer 7 bis 1...
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BinSchUO2008Anh X § 9.17 Fahrtauglichkeitsbescheinigung (Law)
...ximal 5 Jahre. In der Fahrtauglichkeitsbescheinigung ist im Feld „Art des Fahrzeuges“ die Bezeichnung „Taxiboot“ einzutragen.
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EinigVtr Anlage II Kap X A III Anlage II Kapitel X (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. §§ 242, 243 Abs. 1, §§ 248 und ...
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BinSchUO2008Anh X § 2.04 Festigkeit des Wagendecks (Law)
1. Bei Wagenfähren muss ein Festigkeitsnachweis für Belastung des Wagendecks mit den zulässigen Landfahrzeugen, die sich aus den Stabilitätsb...
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BinSchUO2008Anh X § 3.02 Nachweis der Intaktstabilität für Gierseilfähren (Law)
1. Ergänzend zu § 2.02 muss sich der Nachweis ausreichender Intaktstabilität für Gierseilfähren auf Berechnungen für Neigungen der Gierseilfä...
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BinSchUO2008Anh X § 3.05 Prüfung (Law)
Seil- und Kettenanlagen sind a) vor der ersten Inbetriebnahme, b) vo...
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BinSchUO2008Anh X § 5.06 Rettungsmittel (Law)
...XII Artikel 4 § 15.09 Nummer 5 in Verbindung mit Nummer 7 bis 9 ersetzt werden. 3. Rettungswesten müssen im Fahrgastbereich gelagert sein. S...