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FamFG § 468 Antragsbegründung (Law)
Der Antragsteller hat zur Begründung des Antrags 1. eine Abschrift der Urkunde beizubringen oder den wesentlichen Inhalt der Urk...
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StPO § 468 Kosten bei Straffreierklärung (Law)
Bei wechselseitigen Beleidigungen wird die Verurteilung eines oder beider Teile in die Kosten dadurch nicht ausgeschlossen, daß einer oder beide für straffrei erklärt werden.
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BGB § 468 Stundung des Kaufpreises (Law)
(1) Ist dem Dritten in dem Vertrag der Kaufpreis gestundet worden, so kann der Vorkaufsberechtigte die Stundung nur in Anspruch nehmen, wenn er für den gestundeten Betrag Sicherheit leistet. ...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 Eingangsformel (Law)
Auf Grund des § 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der zuletzt durch Artikel 184 Nr. 1 der Verordnung vom 25. November 2003 (BG...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 2 Ausbildungsdauer (Law)
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 4 Ausbildungsberufsbild (Law)
(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1. Berufsbildung, Arbeits- und Ta...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 5 Ausbildungsrahmenplan (Law)
Die in § 4 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt we...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 6 Ausbildungsplan (Law)
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 7 Berichtsheft (Law)
Die Auszubildenden haben ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben ...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 8 Zwischenprüfung (Law)
(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf ...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 9 Abschlussprüfung (Law)
...xisbezogene Aufgaben mit verknüpften informationstechnischen, technologischen und mathematischen Sachverhalten zu analysieren, zu bewerten und zu lösen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die Arb...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 10 Übergangsregelung (Law)
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der...
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HGB § 468 Behandlung des Gutes, Begleitpapiere, Mitteilungs- und Auskunftspflichten (Law)
(1) Der Einlagerer ist verpflichtet, dem Lagerhalter, wenn gefährliches Gut eingelagert werden soll, rechtzeitig in Textform die genaue Art der Gefahr und, soweit erforderlich, zu ergreifende Vorsicht...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft.
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 Anlage (zu § 5) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2004, 1648 - 1653) ...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 3 Zielsetzung der Berufsausbildung (Law)
Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen bezogen auf Arbeits- und Geschäftsprozesse vermittelt werden. Sie sollen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden zur Ausübun...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
Der Ausbildungsberuf Holzbearbeitungsmechaniker/Holzbearbeitungsmechanikerin wird staatlich anerkannt.
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BinSchUO2008Anh XI Inhaltsverzeichnis (Law)
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BinSchUO2008Anh XI § 1.01 Allgemeines (Law)
Die Besatzung, die sich während der Fahrt an Bord befinden muss, bestimmt sich nach Kapitel 3 oder nach der Schiffspersonalverordnung-Rhein und wird von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffa...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.01 Allgemeines (Law)
1. Die Besatzung, die sich während der Fahrt – mit Ausnahme der Fahrt auf dem Rhein – an Bord befinden muss, bestimmt sich...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.03 Betriebsformen (Law)
1. Die Schiffsuntersuchungskommission setzt die Besatzung entsprechend der Betriebsform fest. 2. ...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.10 Abweichungen (Law)
1. Bei einem Schiff ohne Antriebsmaschine, einem Gütermotorschiff oder einem Tankmotorschiff, die nicht mit mechanischen Hilfsmitteln zur Han...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.11 Ausnahmebewilligung (Law)
1 Die Schiffsuntersuchungskommission oder die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt kann für die Betriebsform A die Besatzung eines ...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.09 Sonstige Wasserfahrzeuge (Law)
Die Schiffsuntersuchungskommission setzt für Fahrzeuge, die nicht unter die §§ 3.05 bis 3.08b fallen, die erforderliche Besatzung, die sich während der Fahrt an Bord befinden muss, unter Berücksichtig...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.12 Zusätzliche Bestimmungen (Law)
1. Beträgt die Zahl der Steuerleute, Matrosen und Matrosen-Motorwarte in der Besatzung zwei oder mehr Personen, kann ein Matrose durch zwei S...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.04 Dienst- und Ruhezeiten (Law)
1. Kein Mitglied der vorgeschriebenen Besatzung darf während der Fahrt mehr als 16 aufeinander folgende Stunden Dienst tun. ...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.07 Besatzung der Schleppboote (Law)
1. Wenn auf einem Schleppboot, ausgenommen einem Bugsierschleppboot, a) ...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.08 Besatzung der Fahrgastschiffe (Law)
1. Wenn auf einem Fahrgastschiff a) die ...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.08a Mindestbesatzung auf Personenfähren (Law)
1. Die Mindestbesatzung einer Personenfähre beträgt: ...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.08b Mindestbesatzung von Wagenfähren (Law)
1. Die Mindestbesatzung einer Wagenfähre beträgt: ...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.02 Mitglieder der Besatzung, Befähigung (Law)
1. Mitglieder der Besatzung können sein: Decksmann, Schiffsjunge, Matrose, Matrosen-Motorwart, Bootsmann, Steuermann, Schiffsführer, Maschini...
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EinigVtr Anlage I Kap XI A III Anlage I Kapitel XI (Law)
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. (nicht mehr anzuwenden)...
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EinigVtr Anlage II Kap XI A III Anlage II Kapitel XI (Law)
Anlage I Kapitel XI Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 6a).
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BinSchUO 2008 Anhang XI Besatzungsvorschriften (Law)
I 2008, Anlageband zu Nr. 59, S. 771 - 843) (Text siehe: BinSchUO2008Anh XI)
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BinSchUO2008Anh XI § 3.05 Besatzung der Fahrzeuge ohne Antriebsmaschine (Law)
1. Wenn auf einem Wasserfahrzeug ohne eigene Antriebsmaschine, ausgenommen eine Fähre, ...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.06 Besatzung der Gütermotorschiffe und Tankmotorschiffe (Law)
1. Wenn auf einem Gütermotorschiff oder einem Tankmotorschiff a) ...
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EinigVtr Anlage I Kap XI Anlage I Kapitel XI (Law)
EinigVtr Anlage I Kap XI) - Ausgegeben werden alle Dokumente zum Kapitel XI der Anlage I -
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EinigVtr Anlage II Kap XI Anlage II Kapitel XI (Law)
EinigVtr Anlage II Kap XI) - Ausgegeben werden alle Dokumente zum Kapitel XI der Anlage II -
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StVZO 2012 Anlage XI (zu § 47a) (Law)
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EinigVtr Anlage I Kap XI B I Anlage I Kapitel XI (Law)
Von dem Inkrafttreten des Bundesrechts gemäß Artikel 8 des Vertrages sind ausgenommen: Höchstzahlenverordnung GüKG vom 9. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2452), geände...
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EinigVtr Anlage I Kap XI B III Anlage I Kapitel XI (Law)
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. Straßenverkehrsgesetz i...
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EinigVtr Anlage I Kap XI C II Anlage I Kapitel XI (Law)
Bundesrecht wird wie folgt geändert: Verordnung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Diensten und Einrichtungen der Flugsicherung beim An- ...
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EinigVtr Anlage I Kap XI C III Anlage I Kapitel XI (Law)
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. Luftverkehrsgesetz in d...
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EinigVtr Anlage I Kap XI D II Anlage I Kapitel XI (Law)
Bundesrecht wird wie folgt aufgehoben, geändert oder ergänzt: 1. Seeunfalluntersuchungsgesetz vom 6. Dezember...
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EinigVtr Anlage I Kap XI D III Anlage I Kapitel XI (Law)
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. (nicht mehr anzuwenden)...
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EinigVtr Anlage I Kap XI E III Anlage I Kapitel XI (Law)
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. bis 4. (nicht mehr anzu...
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EinigVtr Anlage I Kap XI F III Anlage I Kapitel XI (Law)
(Abschnitt III Nr. 1 nicht mehr anzuwenden)
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EinigVtr Anlage I Kap XI G II Anlage I Kapitel XI (Law)
Bundesrecht wird wie folgt geändert oder ergänzt: 1. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz in der Fassung der B...
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EinigVtr Anlage I Kap XI G III Anlage I Kapitel XI (Law)
(Abschnitt III nicht mehr anzuwenden)
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EinigVtr Anlage II Kap XI B III Anlage II Kapitel XI (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. § 4 Abs. 2, § 14 Abs. 1 Nr. 1, ...