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BinSchUO2008Anh XII § 11 Besondere Vorschriften für Großbäume (Law)
1. Hölzerne Großbäume müssen mindestens folgenden Anforderungen entsprechen: ...
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BGB § 614 Fälligkeit der Vergütung (Law)
Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.
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BinSchStrO 2012 § 6.14 Verhalten vor der Abfahrt (Law)
1. § 6.13 Nummer 1 bis 3 gilt nach Maßgabe der nachstehenden Nummer 2 entsprechend für ein Fahrzeug, das seinen Liege- oder Ankerplatz verläs...
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EinigVtr Anlage I Kap XII A III Anlage I Kapitel XII (Law)
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. (nicht mehr anzuwenden)...
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BinSchUO2008Anh XII § 7.02 Freie Sicht (Law)
1. Vom Steuerstand aus muss nach allen Seiten genügend freie Sicht vorhanden sein. 2. ...
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BinSchUO2008Anh XII § 8a.01 Begriffsbestimmungen (Law)
Für die Zwecke dieses Kapitels gelten folgende Begriffsbestimmungen: 1. „Motor“ ist ein Motor, der nach dem Prinzip der Kompressi...
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BinSchUO2008Anh XII § 15.09 Rettungsmittel (Law)
1. Zusätzlich zu den in § 10.05 Nr. 1 genannten Rettungsringen müssen auf allen für Fahrgäste bestimmten, nicht geschlosse...
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BinSchUO2008Anh XII § 8 Besondere Vorschriften für Stengen (Law)
1. Hölzerne Stengen müssen mindestens folgenden Anforderungen entsprechen: ...
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BinSchUO2008Anh XII § 9 Besondere Vorschriften für Bugspriete (Law)
1. Hölzerne Bugspriete müssen mindestens folgenden Anforderungen entsprechen: ...
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BinSchUO2008Anh XII § 15 Besondere Vorschriften für laufendes Gut (Law)
1. Für laufendes Gut müssen Faserseile oder Stahldrahttauwerk verwendet werden. Die Bruchfestigkeit und der Durchmesser fü...
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BinSchUO2008Anh XII § 19 Prüfung (Law)
1. Die Takelage ist durch die Untersuchungskommission alle 2,5 Jahre zu prüfen. Der Mindestumfang der Prüfung umfasst ...
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DonauSchPVAnl 1993 § 6.14 Verhalten bei der Abfahrt (Law)
Für Fahrzeuge, ausgenommen Fähren, die ihren Liege- oder Ankerplatz verlassen, ohne zu wenden, gilt § 6.13 entsprechend; sie haben statt der Schallzeichen nach § 6.13 Nr. 2 folgende Zeich...
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HGB § 614 Haftungsbeschränkung für Schäden an Häfen und Wasserstraßen (Law)
Unbeschadet des Rechts nach Artikel 6 Absatz 2 des Haftungsbeschränkungsübereinkommens (§ 611 Absatz 1 Satz 1) in Bezug auf Ansprüche wegen Tod oder Körperverletzung haben Ansprüche wegen Beschädigung...
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MoselSchPV 1997 § 6.14 Verhalten bei der Abfahrt (Law)
§ 6.13 gilt entsprechend für Fahrzeuge, ausgenommen Fähren, die ihren Liege- oder Ankerplatz verlassen, ohne zu wenden; statt der Schallzeichen nach § 6.13 Nr. 2 haben sie jedoch folgende...
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RheinSchPV 1994 § 6.14 Verhalten bei der Abfahrt (Law)
§ 6.13 gilt entsprechend für Fahrzeuge, ausgenommen Fähren, die ihren Liege- oder Ankerplatz verlassen, ohne zu wenden; statt der Schallzeichen nach § 6.13 Nr. 2 haben sie jedoch folgende...
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EinigVtr Anlage II Kap XII III Anlage II Kapitel XII (Law)
1. Umweltrahmengesetz vom 29. Juni 1990 (GBl. I Nr. 42 S. 649) mit folgenden Maßgaben: Fol...
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BinSchUO2008Anh XII § 1.07 Dienstanweisungen (Law)
Zur Erleichterung und Vereinheitlichung der Anwendung dieser Verordnung dienen die in Anhang II Anlage Q genannten Dienstanweisungen.
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BinSchUO2008Anh XII § 4.04 Einsenkungsmarken (Law)
1. Die Ebene der größten Einsenkung ist so festzusetzen, dass die Vorschriften über den Mindestfreibord und den Mindestsicherheitsabstand erf...
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BinSchUO2008Anh XII § 7.06 Navigationsgeräte (Law)
1. Navigationsradaranlagen und Wendeanzeiger müssen den Anforderungen nach Anhang IX Teil I und Teil II entsprechen. Die Einhaltung der Anfor...
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BinSchUO2008Anh XII § 7 Besondere Vorschriften für Masten (Law)
1. Hölzerne Masten müssen mindestens folgenden Anforderungen entsprechen: ...