Urteil vom Amtsgericht Brühl - 23 C 170/23

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger 2.729,50 EUR nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.07.2023 zu zahlen. Der Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 288,60 EUR zum Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen hieraus in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.07.2023 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 10 % und der Beklagte zu 90 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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