Urteil vom Amtsgericht Witten - 2 C 1084/17

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 530,74 EUR nebst Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.04.2017, sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 5,00 EUR zu zahlen.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 124,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.05.2017 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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