Urteil vom Arbeitsgericht Bonn - 3 Ca 551/23

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 21. März 2023 nicht aufgelöst worden ist.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 55 % und die Beklagte zu

45 %.

4. Streitwert: 52740,61


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