Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 11 Sa 1229/10

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 29.06.2010 - 7 Ca 3888/09 - wird zurückgewiesen.

Der Auflösungsantrag der Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Anschlussberufung des Klägers gegen das Urteil des

Arbeitsgerichts Wuppertal vom 29.06.2010 - 7 Ca 3888/09 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 2/5 und die Beklagte zu 3/5.

Die Revision wird für die Beklagte, soweit ihre Berufung zurückgewiesen worden ist, zugelassen. Sie wird nicht hinsichtlich der Zurückweisung des Auflösungsantrags zugelassen.

Die Revision wird für den Kläger nicht zugelassen.


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