Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 16 Sa 1217/01

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 12.07.2001 - 1 Ca 531/01 - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.610,57 Euro nebst 4 % Zinsen aus dem sich ergebenden Nettobetrag zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an den Beklagten 3.221,14 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 30.03.2001 zu zahlen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens zu 3/4, der Beklagte zu 1/4.


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