Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 16 Sa 1623/05

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 20.07.2005 - 1 Ca 1970/04 - teilweise abgeändert und der Beklagte verurteilt, an den Kläger weitere 556,93 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2004 zu zahlen.

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold wird unter Zurückweisung seines Wiedereinsetzungsantrags - auch als Anschlussberufung - als unzulässig verworfen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.


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