Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 Ta 27/07

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 23. Januar 2006 – 6 Ca 10255/06 – abgeändert:

Dem Kläger wird mit Wirkung ab Antragstellung ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Volkland auch für die Klageanträge zu 1) und 3) bewilligt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.