Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 11 SLa 91/24

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.01.2024 – 2 Ca 4915/23 – abgeändert und die Beklagte kostenpflichtig verurteilt, an den Kläger Schadensersatz in Höhe von 10.868,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.11.2023 zu zahlen.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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