Urteil vom Landgericht Aachen - 8 O 56/06

Tenor

Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger 287,10€ nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2005 zu zahlen.

Die weitergehende Klage sowie die Widerklage werden abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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