Beschluss vom Landgericht Aachen - 3 T 47/09

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird zurückgewiesen.

Der Beteiligte zu 1) hat die gerichtlichen Kosten und Auslagen des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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