Urteil vom Landgericht Aachen - 12 O 510/20

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von € 177.845,48 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.03.2021 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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