Urteil vom Landgericht Arnsberg - 2 O 184/03

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, die Freigabe des beim Amtsgericht Köln, Aktenzeichen 81 HL 543/02, hinterlegten Betrages von 10.453,37 EUR nebst 1/1000 Zinsen pro Monat von 10.450,- EUR seit dem 01.06.2003 an den Kläger zu bewilligen. Wegen der weite-gehenden Zinsforderung wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die durch die Nebenintervention entstandenen Kosten hat die Nebenintervenientin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 12.600,- EUR.


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