Teilurteil vom Landgericht Arnsberg - 2 O 234/16

Tenor

Die Beklagte zu 1.) wird verurteilt, an den Kläger 18.980,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.03.2016 abzüglich eines Nutzungsersatzes in Höhe von 6.941,45 € zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Übereignung und Herausgabe des A, FIN: ######;

es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des oben genannten Pkws in Verzug befindet;

im Übrigen wird die Klage gegen die Beklagte zu 1.) abgewiesen.

Eine Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 21.000,00 € vorläufig vollstreckbar.


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