Urteil vom Landgericht Arnsberg - 1 O 182/16

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 28.781,72 EURO nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.09.2016 zu bezahlen, Zug-um-Zug gegen Übergabe des Fahrzeuges B mit der Fahrgestellnummer X.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte seit dem 12.08.2016 mit der Rücknahme des im Klageantrag zu 1) bezeichneten Gegenstands in Annahmeverzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 27 % und die Beklagte zu 73 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Der Streitwert für den Rechtsstreit beträgt 39.179,06 €.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82

Zitiert von

Endurteil vom Landgericht Schweinfurt - 23 O 802/19
10. August 2020
23 O 802/19 10. August 2020

Referenzen