Urteil vom Landgericht Bochum - 3 O 399/23

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin wird auf die Widerklage verurteilt, an den Beklagten einen Betrag in Höhe von 12.685,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.08.2024, einen Betrag in Höhe von 1.088,60 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.08.2024 sowie einen Betrag in Höhe von 70,59 EUR zu zahlen.

Der Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen