Urteil vom Landgericht Bonn - 18 O 301/02

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Klägerin die am 20.04.2001 in C verstorbene Frau E, geborene X, geboren am 19.02.1911 in D, allein beerbt hat.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in der Höhe des 1,2-fachen des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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